Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemein
Die nachstehenden Bedingungen gelten für den Geschäftsverkehr zwischen CAP und ihren Auftraggebern. Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller – auch zukünftiger – Angebote sowie Verträge, Lieferungen und Leistungen, auch wenn diese Bedingungen im Einzelfall nicht vorgelegt werden.
Änderungen jeder Art sowie mündliche Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen werden von uns nicht anerkannt und sind unwirksam, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird; sie erlangen nur Geltung, wenn und soweit sie im Einzelfall schriftlich von uns anerkannt werden.
Aufträge gelten als angenommen, wenn sie von CAP schriftlich bestätigt werden. Lieferung sowie Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Bestätigung gleich. Inhalt und Umfang von Aufträgen bestimmen sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen. In den Vereinbarungen und unseren Angeboten angegebene Werte und Eigenschaften von Hardware oder Software stellen stets unter günstigen Bedingungen erreichbare annähernde Maximalwerte bzw. Eigenschaften dar.
2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Abbildungen, Darstellungen sowie Leistungs- und Eigenschaftsangaben in Angeboten verstehen sich als Annäherungswerte und sind nicht bindend. Änderungen im Rahmen des technischen Fortschrittes oder einer Weiterentwicklung durch Modell-, Versions- und Releasewechsel bleiben vorbehalten. Das Eigentums- und Urheberrecht an unseren Unterlagen bleiben vorbehalten.
3. Preise / Zahlungsverzug
Die Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und Bedingungen der schriftlichen Vereinbarungen. Hinzu kommt die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung bzw. Leistungserbringung geltende Mehrwertsteuer.
Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, sind Zahlungen ab Rechnungsdatum innerhalb von 10 Werktagen netto ohne jeden Abzug zu leisten. Ausgenommen sind Rechnungen von Dienstleistungen jeglicher Art; diese sind sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zu zahlen. CAP ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 8% über den Basiszinssatz der EZB zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Verzögerungsschäden bleibt vorbehalten.
Wird die Aufstellung von Hardware oder eine Software-Installation zum vorgesehenen Liefertermin, aus Gründen die CAP nicht zu vertreten hat, um mehr als einen Monat verzögert, ist der Rest-/Kaufpreis einen Monat nach erklärter Lieferbereitschaft fällig.
4. Lieferung
Liefertermine und Fristen sind verbindlich, wenn sie im Einzelfall von uns schriftlich und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind; ansonsten sind alle Liefertermine und Fristen unverbindlich.
Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 4 Wochen überschritten, so ist der Auftraggeber berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Sollte die Lieferung innerhalb einer vereinbarten Nachfrist durch unser Verschulden nicht erfolgen, so ist der Auftraggeber/Kunde zum Rücktritt berechtigt. Schadenersatzansprüche sind – soweit nicht gesetzlich zwingend gehaftet wird – ausgeschlossen. Soweit der Kunde seinen vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nachkommt oder die Nichteinhaltung einer Frist auf unvorhergesehene außerhalb unseres Einflusses liegende Hindernisse zurückzuführen ist, verlängert sich die vereinbarte Frist entsprechend. Zur Lieferung unserer Produkte sind wir nur verpflichtet, wenn der Kunde zuvor die vereinbarten oder allgemein erforderlichen Aufstellungsbedingungen am Installationsort erbracht hat.
Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter oder sonst vertragswidriger Abnahme ist der Auftraggeber unbeschadet sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Ansprüche zum Schadenersatz i.H.v. 5% des betreffenden Netto-Auftragswertes zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer verpflichtet. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. Das Recht des Kunden, den Nachweis eines wesentlich geringeren oder des Nichteintrittes eines Schadens zu führen, bleibt unberührt.
Teillieferungen sind, auch soweit Sachgesamtheiten betroffen sind, zulässig; sie sind jeweils gesondert zu bezahlen. Vor Eingang der Zahlung für eine Teilsendung sind wir zur Fortsetzung der Lieferung nicht verpflichtet.
5. Versand / Gefahrtragung
Der Versand sämtlicher Materialien, Unterlagen und Programme sowie die Übermittlung von Daten und Programmen von und zu CAP erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Auftraggebers; hierbei haftet CAP nicht für den Verlust oder jedweder Schäden bzw. Veränderungen an Materialien oder Daten.
6. Aufstellung und Betriebsbereitschaft
Soweit vereinbart, werden wir die Produkte installieren und mit dem Kunden die Betriebsbereitschaft überprüfen.
7. Schadenersatzansprüche
Schadenersatzansprüche gegen uns sowie unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus Beratung, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung oder Produzentenhaftung), insbesondere auch für indirekte und Folgeschäden sind auf die Fälle der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes beschränkt. Diese Ansprüche verjähren binnen eines Jahres ab Lieferung oder Installation bzw. Betriebsbereitschaft der Produkte; sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen bestehen.
7.1 Sachmängel
- Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach unserer Wahl nachzubessern oder neu zu liefern, die sich infolge eines vor Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
- Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinender Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Kunde nach Verständigung mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, andernfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
- Von den durch die Nachbesserung bzw. Nacherfüllung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir, soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt, die Kosten des Ersatzstückes sowie die angemessenen Kosten des Ein- und Ausbaues und, falls dies nach Lage des Einzelfalls billigerweise verlangt werden kann, die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung unserer Mitarbeiter. Im übrigen trägt der Kunde die Kosten. Ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über.
- Der Kunde hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle eine uns gesetzte, angemessene Frist für die Nachbesserung oder Nacherfüllung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lassen. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Kunden lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen.
- Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen:
- Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern diese nicht von uns zu verantworten sind.
- Bessert der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für die ohne vorherige Zustimmung von uns vorgenommenen Änderungen des Liefergegenstandes.
- Ist in unserem Leistungsumfang Software enthalten, so gilt zusätzlich folgendes:
- Wir übernehmen die Gewährleistung dafür, dass die überlassene Software nicht mit reproduzierbaren Fehlern behaftet ist. Voraussetzung für die Gewährleistung ist jedoch vertragsgemäße Nutzung.
- Programmfehler hat der Kunde uns unverzüglich mitzuteilen.
- Mitgeteilte Fehler sind von uns zu beseitigen. Erweist sich eine Fehlerbeseitigung als nicht möglich, werden wir eine Ausweichlösung entwickeln. Gelingt es uns nicht, diesen Verpflichtungen nachzukommen, so kann der Kunde wahlweise die vereinbarte Vergütung angemessen herabsetzen oder Auflösung des Vertrages verlangen.
- Keine Gewährleistung übernehmen wir dafür, dass die überlassene Software den speziellen Erfordernissen des Kunden entspricht.
7.2 Rechtsmängel
- Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten, werden wir auf unsere Kosten dem Kunden grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in für den Kunden zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht.Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch uns ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.Darüber hinaus werden wir den Kunden von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen.
- Unsere in vorstehender Ziffer 1. genannten Verpflichtungen sind vorbehaltlich der nachstehenden Haftungsbestimmungen für den Fall der Schutz- und Urheberrechtsverletzung abschließend. Sie bestehen nur, wenn
- der Kunde uns unverzüglich von geltend gemachten Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen unterrichtet,
- der Kunde uns in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützt bzw. uns die Durchführung der Modifizierungsmaßnahmen gemäß Ziffer 8. Haftung ermöglicht,
- uns alle Abwehrmaßnahmen, einschließlich außergerichtlicher Regelungen, vorbehalten bleiben,
- der Rechtsmangel nicht auf einer Anweisung des Kunden beruht und
- die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der Kunde den Liefergegenstand eigenständig geändert oder in einer nicht vertragsgemäßen Weise verwendet hat.
8. Haftung
- Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsabschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Kunden nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Kunden die Regelungen der Ziffer 7. Schadenersatzansprüche und nachfolgende Ziffer 2. entsprechend.
- Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur
- bei Vorsatz,
- bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers, der Organe oder leitender Angestellter,
- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit
- bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter oder leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den ertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
9. Verjährung
Alle Ansprüche des Kunden – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten, sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen.
10. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Erfüllung aller, auch künftiger Saldo-/Forderungen vor.
Durch Einbau oder Nutzung der von uns gelieferten Produkte in andere Geräte oder in einem anderen organisatorischen Umfeld erwirbt der Kunde kein Eigentum; jede Verarbeitung oder Nutzung von uns gelieferter Produkte erfolgt für uns. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung dieser Vorbehaltsware ist unzulässig.
Bei Zugriffen Dritter wird der Kunde auf unser Vorbehaltseigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Der Kunde tritt an uns schon jetzt sicherungshalber alle seine ihm im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung bzw. Vermietung unserer Produkte zustehenden Forderungen mit Nebenrechten in Höhe unserer jeweiligen Forderungen ab.
Der Kunde ist widerruflich zum Einzug der abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so können wir die Vorbehaltsware an uns nehmen; hierin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir werden die Sicherheiten auf Wunsch des Kunden insoweit freigeben, als ihr Wert alle zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
11. Nutzungsrechte an der Software
An den Programmen gleich welcher Herkunft und den jeweils dazugehörigen Ergänzungen wird dem Kunden ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Benutzungsrecht zum internen Gebrauch eingeräumt. Alle sonstigen Rechte an den Programmen und Dokumentationen einschließlich der Kopien und nachträglichen Ergänzungen bleiben bei uns bzw. dem Softwarelieferanten. Der Kunde hat sicherzustellen, dass diese Programme und Dokumentationen Dritten nicht zugänglich sind.
Kopien dürfen grundsätzlich nur für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Die Überlassung von Quellenprogrammen bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Sofern die Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser Vermerk vom Kunden auch auf den Kopien anzubringen.
Soweit nichts anderes vereinbart wird, gilt das Benutzungsrecht jeweils mit Vertragsabschluss und Lieferung der Programme, Dokumentationen und nachträglichen Ergänzungen als erteilt.
12. Sonstiges
Der Kunde kann die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten nur mit unserer schriftlichen Zustimmung übertragen.
Sollten sich einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen als ungültig erweisen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Gerichtsstand für alle vertraglichen und mit dem abgeschlossenen Vertrag in Zusammenhang stehenden Ansprüchen ist Hannover. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 19. März 2018